Schulhausmeister*in als Springer*in
EG 6 TVöD
für das Amt für Schule und Bildung
Beim Amt 40 – Amt für Schule und Bildung - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Springerin beziehungsweise eines Springers im Schulhausmeisterdienst zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 46,75 Stunden.
- eigenverantwortliche Betreuung eines Schulstandortes im Vertretungsfall.
Ihr Profil:
-
abgeschlossene, mindestens dreijährige handwerkliche Berufsausbildung (Facharbeiter*innenprüfung) und mehrjährige Berufserfahrung in einem für den Schulhausmeister*innendienst förderlichen Beruf verbunden mit der Fähigkeit, kleinere Reparaturarbeiten selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen
-
unbedingte Zuverlässigkeit
-
ausgeprägter Sinn für Ordnung
-
Einfühlungsvermögen für den Schulbetrieb
-
Geschick im Umgang mit dem Reinigungspersonal
-
uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit.

