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Landeshauptstadt Düsseldorf

Schulhausmeister*in als Springer*in

EG 6 TVöD
für das Amt für Schule und Bildung
 
Beim Amt 40 – Amt für Schule und Bildung - ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Springerin beziehungsweise eines Springers im Schulhausmeisterdienst zu besetzen. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 46,75 Stunden.
 
 

  • eigenverantwortliche Betreuung eines Schulstandortes im Vertretungsfall.

Ihr Profil:

  • abgeschlossene, mindestens dreijährige handwerkliche Berufsausbildung (Facharbeiter*innenprüfung) und mehrjährige Berufserfahrung in einem für den Schulhausmeister*innendienst förderlichen Beruf verbunden mit der Fähigkeit, kleinere Reparaturarbeiten selbständig und eigenverantwortlich durchzuführen

  • unbedingte Zuverlässigkeit

  • ausgeprägter Sinn für Ordnung

  • Einfühlungsvermögen für den Schulbetrieb

  • Geschick im Umgang mit dem Reinigungspersonal

  • uneingeschränkte körperliche Belastbarkeit.