Mitarbeiter*innen für den kombinierten Innen- und Außendienst der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung
EG 6 TVöD
für das Ordnungsamt, Abteilung Außendienste
Die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung ist Teil des Sachgebietes Verkehrsüberwachung in der Abteilung Außendienste. Ziel der Tätigkeiten sind die Minimierung des Unfallrisikos sowie die Kontrolle der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an Gefahrenstellen – insbesondere vor Schulen und Kindergärten sowie an unfallträchtigen Straßen.
- Durchführung mobiler Geschwindigkeitsüberwachung mittels Messfahrzeug nach Überprüfung der ordnungsgemäßen Beschilderung im Wechseldienst montags bis freitags von 06:30 Uhr bis 22:30 Uhr
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Inbetriebnahme, Überwachung und Kontrolle stationärer Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen und Messsensoren, Auslesen digitaler Messdaten, Bearbeitung von Schadenfällen
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innendienstliche Auswertung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten
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Ermittlung und Anhörung verantwortlicher Fahrzeugführer*innen beziehungsweise Zeuge*innen, Bearbeitung der Ermittlungsergebnisse und Weitergabe an die Bußgeldstelle oder im Rahmen von Ermittlungsersuchen an auswärtige Behörden
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allgemeine Verwaltungsaufgaben sowie Zeugentätigkeit im Rahmen von Gerichtsverfahren bezüglich getätigter Messungen.
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abgeschlossene anerkannte dreijährige Berufsausbildung, gerne im technischen oder handwerklichen Bereich
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gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
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Verhandlungsgeschick, Initiative und Flexibilität sowie Durchsetzungsvermögen
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Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis der Klasse 3/ EU-Norm B
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hohe körperliche und mentale Belastbarkeit.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Einstellung erfolgt unbefristet.

