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Landeshauptstadt Düsseldorf

Küchenkraft sowie hauswirtschafliche Unterstützung in einer Kindertageseinrichtung in Teil- und Vollzeit

  • Düsseldorf

Besetzbar ab sofort für die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder im Amt für Soziales und Jugend

Sie haben fundierte Kenntnisse im Bereich Küche und Hauswirtschaft sowie Freude an der Vor- und Zubereitung von Speisen für bis zu 130 Kinder? Und Sie können sich vorstellen Ihre Erfahrungen als Küchenkraft in den Kita-Alltag einzubringen? Dann würden wir uns freuen, Sie als neue*n Kolleg*in bei der Landeshauptstadt Düsseldorf zu begrüßen.

Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Jonas Pleuß, Telefon 0211 89-96543, gerne zur Verfügung.

Für das Bewerbungsverfahren ist Ihre Ansprechperson René Böcker, Telefon 0211 89-26527, Willi-Becker-Allee 7, Raum 251. 

  • Vor- und Zubereitung von Speisen, Frischkost und/oder Beikochen für Kinder inkl. der Mengenberechnung der Speisen
  • Mitwirkung bei der Gestaltung des Speiseplans sowie Annahme und Kontrolle von bestellten Lebensmitteln
  • Bereitstellung von Getränken
  • Ausgabe des Mittagessens sowie anschließende Auf- und Abräumarbeiten
  • Reinigung und Pflege der Küche sowie der Küchengeräte
  • allgemeine hauswirtschaftliche Tätigkeiten (zum Beispiel Wäschereinigung).

  • Mindestens zweijährige Berufserfahrungen in der Küche beziehungsweise im hauswirtschaftlichen Bereich
  • Die Einhaltung von Hygiene- und Qualitätsstandards ist für Sie selbstverständlich, ebenso wie Ihr Wissen über gesunde Ernährung und deren kindgerechte Umsetzung
  • Sie haben Erfahrung mit dem selbstständigen Vor- und Zubereiten von Speisen, Frischkost und/oder Beikochen einschließlich der Einschätzung und Zubereitung einer bedarfsgerechten Menge für die Anzahl der mitessenden Kinder
  • Selbstständiges, sorgfältiges und gewissenhaftes Arbeiten mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit sowie ein positives und freundliches Auftreten
  • Sie können sich vorstellen flexibel in unterschiedlichen Kitas je nach Bedarf mit einer anderen Küchenkraft oder alleine in der Küche zu arbeiten 
  • gute Deutschkenntnisse (mindestens auf B2 Niveau) und ein einwandfreies, erweitertes Führungszeugnis.